Angebote
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach §81 SGB III
Zugelassene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung nach §45 Abs.1 Satz 1 und Satz 2 SGB III
Unsere Maßnahmen sind förderfähig über AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) bzw. BGS (Bildungsgutschein).
Wir freuen uns auf Sie
Gesellschaft für Arbeitsförderung und Personalentwicklung Nord mbH
Am Markt 12/13
23966 Wismar
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